Köln Pass Besitzer

Zahlreiche Kinder und Jugendliche in Köln können sich eine Mitgliedschaft in einem Sportverein nicht leisten, obwohl die positiven Auswirkungen auf die körperliche, soziale und geistige Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen unbestritten sind.

Es gibt 2 Möglichkeiten, wie wir Sie beim Beantragen von Geldern unterstützen können, wenn Sie in der Stadt Köln wohnen und beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind.

  1. Für alle 18 – 27 jährige mit 1 Jahr gültigem Köln Pass: Wir stellen einen Antrag beim Projekt der Stadt Köln „Kids in die Klubs“ jeder Antrag wird von der Stadt Köln entschieden!
    • Bitte eine Kopie des Köln-Passes mitbringen
  2. Für alle unter 18 Jahren oder über 27 Jahren mit gültigem Köln Pass: Wir unterstützen Sie beim Antrag auf Bildung und Teilhabe (BuT) bei der Stadt Köln. Voraussetzung: Sie erhalten Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen, Arbeitslosengeld II oder sind anerkannter Geringverdiener.
    • Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten: Bitte Kopie des Bewilligungsbescheides mitbringen
    • Wenn Sie anerkannter Geringverdiener sind müssen wir die Bewilligung beim Jobcenter beantragen

Alle Anträge werden diskret behandelt, bitte kommen Sie auf uns zu.

Gemeinsam füllen wir die Formulare aus und unterstützen Sie, so gut wir können. Für Rückfragen: faustkaempferkoelnkalk@outlook.de